Zugangsvoraussetzungen
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Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss und
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ein erfolgreicher Abschluss einer für den Bildungsgang förderlichen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder
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eine abgeschlossene, nach Bundes- und Landesrecht anerkannte Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und zweijährige oder mindestens einjährige Berufstätigkeit, soweit diese für den Bildungsgang förderlich ist* oder
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eine pflegende oder erziehende berufliche Tätigkeit von mindestens sieben Jahren in Vollzeit* oder
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ein erfolgreicher Abschluss als Krankenpflegehelfer m/w/d mit Anerkennung des Realschulabschlusses oder
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ein erfolgreicher Abschluss der Berufsschule in einer nicht einschlägigen Berufsausbildung und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren
* Ein freiwilliges soziales Jahr oder/und der Zivildienst werden angerechnet, wenn es sich um eine, für die Arbeit in der Heilerziehungspflege förderliche Tätigkeit gehandelt hat.
Ausbildungsbeginn/Dauer
- jeweils zum 1. August des Jahres
- Ablauf nach sächsischem Schuljahresablauf
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reguläre Ausbildung - drei Jahre vollzeitschulische Ausbildung mit durchschnittlich 40 Unterrichtswochen pro Jahrgangsstufe und durchschnittlich 36- 40 Stunden Unterricht/Unterrichtswoche
Abschluss
"Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger"
Der Abschluss der Ausbildung wird nach erfolgreicher Prüfung im theoretischen und praktischen Teil sowie der Absolvierung der praktischen Ausbildung von mindestens 90% mit einer staatlichen Anerkennung zur Heilerziehungspflegerin bzw. zum Heilerziehungspfleger erlangt.
Erforderliche Unterlagen
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- ein Passfoto
- Aufnahmeantrag der Schule
- beglaubigte Kopie über den jeweiligen Schulabschluss
- ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung
- Nachweis über eine Masern-Immunisierung
- aktuelles, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis